TERMINE & KOSTEN
Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist grundlegend für eine erfolgreiche Behandlung. Ich möchte mir für Sie ausreichend Zeit nehmen. Bitte planen Sie daher für Ihren ersten Termin in meiner Praxis mindesten 1,5 - 2 Stunden für die ausführliche Erfassung Ihres individuellen Gesundheitszustandes ein, und bringen Sie hierfür bitte auch alle bisherigen Befunde und Laborberichte nach Möglichkeit mit.
Durch eine ausführliche Anamnese und körperliche Untersuchung ist es möglich, die Ursachen für eine Erkrankung zu erkennen und den Zusammenhang zwischen Körper, Geist und Seele zu verstehen. Ziel einer Behandlung ist es, das Gleichgewicht auf allen drei Ebenen des Seins wiederherzustellen.
Der Behandlungsablauf ist wie folgt organisiert:
WICHTIGER HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass ich Termine, die nicht 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, in Rechnung stellen muss. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
KOSTEN
Anamnesegespräch (inkl. Augendiagnostik)
Dauer: 1,5 bis 2 Stunden
Kosten: 160,00 €
Beratungsgespräch
Dauer: 30 Minuten | 60 Minuten
Kosten: 47,50 € | 95,00 €
Behandlungen (außer ThetaHealing® & ayurvedische Massagen)
Dauer: 30 Minuten | 60 Minuten
Kosten: 47,50 € | 95,00 €
Craniosacrale Osteopathie
Dauer: 30 Minuten | 60 Minuten
Kosten: 47,50 € | 95,00 €
Theta Healing ® (Einzelsitzung)
Dauer: 60-90 Minuten
Kosten: 145,00 €
Jeder weitere halbe Stunde kostet 55,00 €
Gerne auch telefonisch oder online per Zoom möglich.
Ayurvedische Ganzkörper-Massage
Dauer: 80 Minuten, inkl. Ruhezeit
Kosten: 115,00 €
Ayurvedische Hand- & Fußmassage
Dauer: 40 Minuten, inkl. Ruhezeit
Kosten: 57,50 €
BITTE ZUR KENNTNIS NEHMEN
Die Behandlung durch eine*n Heilpraktiker*in ist eine Privatleistung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in der Regel nicht übernommen.
Eine Übernahme der Behandlungskosten kann teilweise durch private Krankenversicherungen (PKV) und private Zusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erfolgen. Weiterhin ist eine teilweise Übernahme der Behandlungskosten durch die sogenannte Beihilfe (Beamte und Post) möglich. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung. Eine Nicht- oder Teilerstattung einer Privatversicherung hat jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung meiner Praxis für die erbrachte Leistung.
Die Untersuchung/Behandlung wird gemäß des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kosten einer heilpraktischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.